Software Lizenzvereinbarung

Dieses Dokument stellt einen Vertrag zwischen Ihnen, dem Endnutzer der Software (nachfolgend: "die Software"), und barthelware Software Engineering, Alexander Barthel mit Sitz in 66806 Ensdorf (nachfolgend: "barthelware"), dem Eigentümer der Software dar.

Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen zu benutzen.

(1) Eigentum und Urheberrecht

Alle Rechte an dieser Software und der dazugehörigen Dokumentation gehören barthelware. barthelware behält zu jeder Zeit alle Urheberrechte und sonstigen gewerbliche Schutzrechte an der Software und deren Dokumentation und allen etwaigen von ihr gefertigten Kopien, ungeachtet ihrer Form. Sie erhalten keine weitergehende als in diesem Vertrag ausdrücklich von barthelware zugestandene Lizenz und insbesondere keine Urheberrechte. Sie dürfen die in der Software oder deren Dokumentation einschließlich in deren Kopien enthaltenen Copyright-Vermerke von barthelware nicht ändern, entfernen oder löschen.

(2) Lizenz

Ihre Lizenz, die Software zu nutzen, ist eine einfache, nicht-ausschließliche und, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt ist, nicht übertragbare.

Es ist Ihnen gestattet:

(a) die Software zu nutzen ("nutzen" bedeutet das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Aufrufen der Software) für Ihre eigenen internen Zwecke;

(b) eine angemessene Anzahl von Sicherheitskopien der Software für die erlaubte Benutzung zu erstellen, vorausgesetzt, dass alle Kopien den Copyright-Vermerk, entsprechend der Ihnen zur Verfügung gestellten Original-Software, tragen;

(c) die Software sowie die Rechte aus diesem Vertrag auf eine andere Person zu übertragen, sofern diese Person den Bestimmungen dieses Vertrages zugestimmt hat, Sie jegliche Benutzung der Software einstellen und sämtliche Kopien, die Sie von der Software erstellt haben, an die andere Person übergeben bzw. sämtliche nicht übergebenen Kopien zerstören. Falls die Person, die von Ihnen die Software erhalten hat, die Bestimmungen dieses Vertrages nicht akzeptiert, endet dieser Vertrag automatisch.

Es ist Ihnen nicht gestattet:

(a) die Software insgesamt oder teilweise oder die zugehörige Dokumentation selbst oder durch Dritte zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren, zu verleihen, zu verkaufen, zu übertragen, zu kopieren, zu modifizieren, zu adaptieren, mit anderen Programmen zu verbinden, zu übersetzen, in eine andere Programmiersprache zu konvertieren, Rückerschließungen der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) vorzunehmen, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu schaffen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder durch zwingende Gesetze gestattet ist;

(b) die Software ganz oder teilweise in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oder mit ihr zu handeln oder Drittparteien zu erlauben, die Software ganz oder teilweise in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oder mit ihr zu handeln, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet ist.

 

(3) Laufzeit und Beendigung

Dieser Vertrag beginnt durch eine Handlung, mit der Sie die Vertragsbedingungen akzeptieren oder spätestens durch Benutzung der Software und bleibt bis zur Beendigung in Kraft. Sie können diesen Vertrag durch Zerstören der Software und deren Dokumentation einschließlich aller Kopien beenden. Dieser Vertrag wird auch beendet, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht einhalten. Mit Beendigung dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, einschließlich der Beendigung durch barthelware, wenn entsprechende Rechte durchgesetzt werden, verpflichten Sie sich, sämtliche Kopien der Software, deren Dokumentation sowie die auf Festplatte eines in Ihrem Einflussbereich oder Ihrer Kontrolle befindlichen Computers gespeicherte Software zu zerstören.

 

(4) Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

a. Beschränkte Gewährleistung:

barthelware gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten nach Lieferung der Software, dass die Software mangelfrei, d. h. bei bestimmungsgemäßer Benutzung in Übereinstimmung mit der in der Dokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung funktioniert; unwesentliche Abweichungen sind dabei unbeachtlich.

b. Rechte des Kunden:

Machen Sie einen Mangel geltend, so ist barthelware zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wenn es barthelware innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, einen von Ihnen geltend gemachten Mangel zu beheben, sind Sie berechtigt, während der Dauer der Gewährleistung diesen Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung). Weitergehende Rechte stehen Ihnen nicht zu. Sobald Sie ihr Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages ausüben, endet Ihr Nutzungsrecht an der Software. In diesem Fall müssen Sie die Software von allen Speichermedien entfernen und sämtliche Kopien der Software zerstören und barthelware hiervon schriftlich Mitteilung machen. Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch heraus, dass barthelware im Rahmen dieser Ziffer 5 nicht zur Gewährleistung verpflichtet ist, so ist barthelware berechtigt, die Nachforschung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und Materialien zu den dann geltenden barthelware- Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

c. Gewährleistungsausschluss:

Über die hier angegebene beschränkte Gewährleistung hinaus wird keine weitergehende Gewährleistung für die Software übernommen. barthelware übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software und die beiliegende Dokumentation für einen bestimmten Zweck geeignet sind. die Auswahl, Installation und Verwendung der für ihre Zwecke geeigneten Software sowie das Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen in ihrer Verantwortung.

 

(5) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche

a. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2 wird die gesetzliche Haftung von barthelware für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wie folgt beschränkt:

barthelware haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;

barthelware haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

b. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

c. Sie sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

d. Die Parteien vereinbaren, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden gemäß Klausel Ziffer 5 (a) insgesamt das zweifache des Preises den Sie für die Softwarelizenz gezahlt haben, nicht überschreitet.

 

(6) Exportbeschränkung

Sie verpflichten sich, die Software oder deren Dokumentation nicht aus dem Land, in dem diese ursprünglich erworben wurde, ohne die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Regierungen in andere Länder zu senden oder zu bringen. Sie verpflichten sich, alle Exportgesetze, Exportbeschränkungen und -bestimmungen der entsprechenden Länder einzuhalten; dies gilt auch für die U.S. Export Administration Regulations ("EAR"), und die Software nicht zu exportieren oder direkt oder indirekt zu re-exportieren, um entsprechende Gesetze, Beschränkungen und Bestimmungen nicht zu verletzen.

 

(7) Verschiedenes

barthelware behält sich das Recht vor, Sie von Zeit zu Zeit dahingehend zu überprüfen, dass Sie die Software nicht entgegen dieser Vereinbarung nutzen. Während Ihrer normalen Geschäftszeiten und nach schriftlicher Vorankündigung hat barthelware das Recht, Ihnen einen Besuch abzustatten. Bei dieser Gelegenheit werden sie barthelware oder ihren Vertretern etwaige Unterlagen im Hinblick auf die Software vorlegen. Die Kosten einer solchen erbetenen Überprüfung werden allein von barthelware getragen, es sei denn eine solche Prüfung ergibt eine fehlende Zahlung oder einen ausstehenden Betrag zugunsten von barthelware von mehr als fünf Prozentpunkten (5%) der anfänglichen Lizenzgebühr für die Software. Falls sich durch die Prüfung herausstellt, dass Sie die Software in unerlaubter Weise nutzen, sind Sie verpflichtet, die Kosten der Prüfung zu erstatten.

barthelware ist berechtigt, Sie öffentlich als Kunden von barthelware zu bezeichnen und in einer Kundenstudie die von barthelware für Sie erbrachten Dienste und Lösungen zu erläutern. barthelware ist ferner berechtigt, eine oder mehrere Pressemitteilungen mit einem Bericht über die Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung und/ oder die Implementierung der Software durch Sie zu veröffentlichen.

(8) Allgemeines

Dieser Vertrag beinhaltet die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und barthelware in Bezug auf die Software und ersetzt alle etwaigen vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Vereinbarungen oder übereinstimmende Annahmen in Bezug auf die Software. Keine Partei soll irgendwelche Rechte in Hinblick auf irgendwelche Erklärungen ihr gegenüber haben, auch dann nicht, wenn sie bei dem Abschluss dieses Vertrages darauf vertraut hat (es sei denn, dass eine solche Erklärung vorsätzlich falsch abgegeben wurde) und das einzige Recht einer Partei soll sich aus etwaigem Vertragsbruch in Hinblick auf Bestimmungen dieses Vertrages ergeben. Die Vereinbarung kann nur in Form eines schriftlichen Nachtrags durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter von barthelware geändert werden. Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung auf gemeinsamen Wunsch in deutscher Sprache aufgesetzt wurde.

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

Sollte zu irgendeiner Zeit irgendein Teil dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht ganz oder teilweise unter irgendwelchen Aspekten eines jeweils anwendbaren Rechtes als ungesetzlich, unwirksam oder unvollstreckbar angesehen werden, soll dies die Gesetzlichkeit, Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von irgendwelchen anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht beeinträchtigen.

Das Unterlassen oder eine Verzögerung der Ausübung von Rechten oder Ansprüchen von barthelware gemäß diesem Vertrag soll unter keinen Umständen als Verzicht auf derartige Rechte oder Ansprüche ausgelegt werden können.

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